Der Vorstand des Türkisch-Islamischen Kultur- und Sportvereins Sachsenheim für die Periode 2012 - 2014.
Von links nach rechts:
1. Ramazan Yücel - Ersatzmitglied
2. Ismet Harbi – Vorsitzender
3. Kenan Sahin – Vize
4. Cahide Veznikli – Kassenwart
5. Ali Akyüz – Jugend und Sport
6. Metin Ödemis – Bibliothekar und religiöse Erziehung
7. Mehmet Akcay – Soziale Angelegenheiten
8. Niyazi Ayhan – Protokollführer
Über
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können Sie uns kontaktieren.
Der leitende Vorstand unseres Vereins setzt sich aus 1. und 2. Vorsitzendem,
dem Kassenwart und dem Protokollführer sowie aus mindestens drei Beisitzern
zusammen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören zudem soziale Angelegenheiten,
Jugend- und Sport sowie die Bibliothek.
Die Vorstandsmitglieder treffen sich regelmäßig (mindestens einmal monatlich),
wobei diese Zusammenkunft vom 1. Vorsitzenden geleitet wird. Eine Entscheidung
ist dann wirksam, wenn neben dem 1. oder 2. Vorsitzenden mindestens zwei
weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind und eine einfache Mehrheit den der
Entscheidung zugrunde liegenden Gegenstand befürwortet. Bei Stimmengleichheit
entscheidet der Vorsitzende.
Der Vorstand wird im Rahmen der Generalversammlung durch die
Vereinsmitglieder in unmittelbarer, gleicher, unabhängiger und geheimer Wahl
für eine Amtszeit von 2 Jahren bestellt. Bis zur wirksamen Wahl des neuen
Vorstandes bleibt der bisherige Vorstand zur ordnungsgemäßen Leitung des
Vereins verpflichtet. Voraussetzung einer Vorstandsmitgliedschaft ist die bestehende
Vereinsmitgliedschaft.
Die Verteilung der einzelnen Posten, insbesondere des 1. und 2. Vorsitzenden erfolgt
vorstandsintern in der ersten Versammlung. Der Verein wird vertreten vom 1. oder
2. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Bei Gefahr im Verzug
ist der 2. Vorsitzende alleinvertretungsbefugt.
Grundsätzlich umfasst die Aufgabe des Vorstandes administrative.
Insbesondere die Einladung und Durchführung der Generalversammlung,
Entscheidungen über Mitgliedschaftsanträge oder die Bestimmung der
Mitgliedsbeiträge, die Vollziehung der Beschlüsse und die Festlegung des
Haushaltsplans. Daneben fallen die Buchhaltung und die Erstellung des
Jahresberichts an.